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FAQ zum Entry-/Exit-System

Was sind die Ziele des EES?

  • Modernisierung und Steigerung der Qualität und Effizienz der Grenzkontrollen in Europa
  • Erleichterung des Grenzübertritts für alle Drittstaatenangehörigen
  • Unterstützung der EU-Mitgliedsstaaten im Umgang mit stetig wachsenden Passagierzahlen – ohne weiteres Grenzschutzpersonal einsetzen zu müssen
  • Ein- und Ausreisen werden transparenter und die Außengrenzen insgesamt somit sicherer
  • Für die europäischen Nationen wird es leichter:

    • Aufenthaltsüberzieher zu erkennen
    • illegale Einreisen zu verhindern
    • Dokumenten- und Identitätsbetrug zu bekämpfen
    • sich wirksamer vor Terrorismus und organisierter Kriminalität zu schützen

Wann wird das EES seinen Betrieb aufnehmen?

Nach jetzigem Stand wird das EES ab 2021 operativ.

Welche Reisende sind vom EES betroffen?

Visumpflichtige und von der Visumpflicht befreite Drittstaatsangehörige, die in den Schengen-Raum reisen.

Welche Daten werden gespeichert?

Gespeichert werden:

  • 4 Fingerabdrücke
  • Gesichtsbild
  • Datum und Ort der Ein- und Ausreise
  • Angaben zur Identität und weitere Informationen aus dem Reisedokument

Jeder Datensatz gleicht einem elektronischen Stempel; das bisherige manuelle Stempelverfahren entfällt dadurch.

Wie lange werden die Daten gespeichert und wer hat Zugriff auf die Daten?

Die Daten werden in der Regel 3 Jahre lang gespeichert. Bei Aufenthaltsüberziehern erhöht sich die Dauer auf 5 Jahre.

Zugriff darauf haben Migrationsämter, Grenzschützer und unter gewissen Bedingungen allgemeine Strafverfolgungsbehörden und Europol-Mitarbeiter.

Gibt es Altersbeschränkungen bei der biometrischen Erfassung? Wenn ja, welche?

Von jedem Drittstaatsreisenden (inbegriffen z.B. Säuglinge) wird ein Gesichtsbild aufgenommen. Fingerabdrücke dürfen erst ab 12 Jahren registriert werden.

Gibt es Vorschriften welches biometrisches Merkmal primär für die Identifikation verwendet werden muss?

Nein, die nationalen Behörden müssen für jede Grenzübergangsstelle festlegen, ob Gesichtsbilder oder Fingerabdrücke als primäres biometrisches Merkmal für die Durchführung der Identifizierung zu verwenden sind.

Welche technischen Richtlinien und Normen sind für das EES relevant?

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat verschiedene technische Richtlinien im Bereich Biometrie und eIDs veröffentlicht. Im Hinblick auf das Entry-/Exit-System sind die folgenden beiden technischen Leitlinien von besonderer Bedeutung:

  • BSI TR-03121 Biometrie in hoheitlichen Anwendungen
  • BSI TR-03135 "Machine Authentication of MRTDs for Public Sector Applications"

Beide technischen Richtlinien stehen auf der BSI-Website als kostenloser Download zur Verfügung.

Eine weitere technische Richtlinie ist derzeit in Arbeit: BSI TR-03156 "Public Sector Identity Management in Conjunction with European Registers and Border Control".

Für die biometrische Qualität sind ISO/IEC 19794-5 (Gesichtsbild) und NFIQ 2.0 (Fingerabdruckbild) relevant.

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