Nach jetzigem Stand wird das EES ab 2021 operativ.
Visumpflichtige und von der Visumpflicht befreite Drittstaatsangehörige, die in den Schengen-Raum reisen.
Gespeichert werden:
Jeder Datensatz gleicht einem elektronischen Stempel; das bisherige manuelle Stempelverfahren entfällt dadurch.
Die Daten werden in der Regel 3 Jahre lang gespeichert. Bei Aufenthaltsüberziehern erhöht sich die Dauer auf 5 Jahre.
Zugriff darauf haben Migrationsämter, Grenzschützer und unter gewissen Bedingungen allgemeine Strafverfolgungsbehörden und Europol-Mitarbeiter.
Von jedem Drittstaatsreisenden (inbegriffen z.B. Säuglinge) wird ein Gesichtsbild aufgenommen. Fingerabdrücke dürfen erst ab 12 Jahren registriert werden.
Nein, die nationalen Behörden müssen für jede Grenzübergangsstelle festlegen, ob Gesichtsbilder oder Fingerabdrücke als primäres biometrisches Merkmal für die Durchführung der Identifizierung zu verwenden sind.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat verschiedene technische Richtlinien im Bereich Biometrie und eIDs veröffentlicht. Im Hinblick auf das Entry-/Exit-System sind die folgenden beiden technischen Leitlinien von besonderer Bedeutung:
Beide technischen Richtlinien stehen auf der BSI-Website als kostenloser Download zur Verfügung.
Eine weitere technische Richtlinie ist derzeit in Arbeit: BSI TR-03156 "Public Sector Identity Management in Conjunction with European Registers and Border Control".
Für die biometrische Qualität sind ISO/IEC 19794-5 (Gesichtsbild) und NFIQ 2.0 (Fingerabdruckbild) relevant.